Entsprechend dem Gesundheitssystem in Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten der Abrechnung:
Bild:© T.Bloch
50 Min. 95,- Euro
35 Min. 68,- Euro
Kinder
30 Min. 55 Euro
Bei der Osteopathie handelt es sich um eine Selbstzahler-Leistung, welche vom Patienten zu tragen ist.
Jedoch bezuschussen immer mehr gesetzliche Krankenkassen anteilig die Osteopathie als freiwillige Leistung.
Bitteinformieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse vor der ersten BEhandlung über die Voraussetzungen einer möglichen Kostenübernahme.
Eine erste Übersicht (ohne Gewähr) finden Sie unter:
https://bv-osteopathie.de/fuer-patienten/kostenerstattung-osteopahtie/
oder
https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen.html
Sollte Ihre Krankenkasse die osteopathische Behandlung unterstützen, benötigen Sie ein Privatrezept mit einer „Empfehlung für Osteopathie“, das sie von Ihrem Hausarzt, Orthopäden, Internisten, Gynäkologen, Neurologen usw. erhalten können.
Ein entsprechenes Zertifikat und somit die Anerkennung der Krankenkasse zur etwaigen Kostnerstattung ist bei Michaela Hink vorhanden.
Sie verfügen über ein kleines Budget:
Individuelle Preisanpassungen sind jederzeit möglich. Bitte sprechen Sie mich an!
Bild: ©T.Bloch
50 Min. 95,- bis 125,- Euro
35 Min. 65,- bis 95,- Euro
Kinder
30 Min. 55,- bis 80,- Euro
Die Honorarvereinbarung der osteopathischen Behandlung erfolgt auf Grundlage der GebüH, dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.
Bei der Osteopathie handelt es sich um eine Selbstzahler-Leistung, welche vom Patienten zu tragen ist.
Viele Privatkassen, Zusatzkassen und Beihilfen bezuschussen die Osteopathie. Eine Erstattung ist jedoch abhängig von den jeweiligen Vorschriften der Krankenkassen und dem gewählten Tarif.
Bitter erkundigen Sie sich vor der ersten Behandlung bei Ihrer Krankenkasse pber die Vorasusetzungen einer möglichen Kostenübernahme.
Unabhängig vom Erstattungsverhalten der krankenkassen ist die Rechnung vollständig vom Patienten zu begleichen.
Bitte beachten Sie:
Termine, die weniger als 24 Stunden vorher abgesagt oder nicht wahrgenommen werden, stelle ich mit 50 Euro privat in Rechnung.
Bild: ©T.Bloch
Physiotherapie als privatversicherter Patient mit Rezept vom Arzt:
Eine mögliche ERstattung physiotherapeutischer Leistungen ist abhängig von den jeweiligen Vorschriften der Krnkenkasse und dem gewählten Tarif.
Meine Vergütungshöhe für physiotherapeutische Privatleistungen liegt im Mittel beim Faktor 1,3 der VDEK (Preisvereinbarung gültig am 1.1.2023). Damit liege ich unter dem höchstzulässigen Faktor von 2,3. Z.B.:
Krankengymnatik 35,00 Euro
Manuelle Therapie 42,00 Euro
Bitte erkundigen Sie sich vorab der Behandlung bei ihrer Versicherung über eine mögliche Kostenübernahme.
Physiotherapie als beihilfeversicherter Patient mit Rezept vom Arzt:
Nicht alle Beihilfestellen decken die kompletten Behandlungskosten. Bitte klären Sie die konkrete Erstattung Ihrer Beihilfestelle vor Beginn der Therapie, so dass Sie informiert sind welcher Eigenanteil bleibt.
Bitte beachten Sie:
Termine, die weniger als 24 Stunden vorher abgesagt oder nicht wahrgenommen werden, stelle ich mit 50 Euro privat in Rechnung.
Bitte sagen Sie im Verhinderungsfall rechtzeitig ab.
Termine, die weniger als 24 Stunden vorher abgesagt oder nicht wahrgenommen werden, stelle ich mit 50 Euro privat in Rechnung.
© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.